Öffnungszeiten


Montag bis Donnerstag: 7-12 und 13-18 Uhr
Freitag: 7-13 Uhr
Und nach Vereinbarung

Ärztliche Verordnung


Von Ihrem behandelnden Arzt (Allgemeinmediziner oder Facharzt, auch vom Zahnarzt) können Sie zur unterstützenden Behandlung Ihrer Beschwerden oder Ihrer Erkrankung Physiotherapie verordnet bekommen. Die einzelnen Therapien und die medizinisch notwendige Verordnungsmenge sind in der sogenannten „Heilmittelrichtlinie“ und dem dazugehörigen „Heilmittelkatalog“ festgeschrieben. Hausärzte haben eine vorgeschriebene Menge (Budget), die sie verschreiben können. Ein Facharzt kann ebenso physiotherapeutische Behandlungen verordnen. Gegebenenfalls ist daher eine Überweisung zum Facharzt hilfreich, wenn das Budget des Hausarztes erschöpft ist. Ist die Gesamtverordnungsmenge Ihres Arztes bereits ausgeschöpft, kann er Ihnen jedoch – medizinisch begründet – zusätzliche Behandlungen verordnen bzw. eine Empfehlung für weitere Therapien ausschreiben, die Sie auch als „Selbstzahler“ nutzen können. Auf einer Heilmittelverordnung notiert der Arzt Ihre Diagnose und/oder Ihre hauptsächlichen Beschwerden, die Menge der Behandlungen und das angestrebte Therapieziel. Ihr Arzt legt fest, welche Therapie Sie erhalten, zu welchem Zeitpunkt Sie mit der Behandlung beginnen und wie oft Sie pro Woche behandelt werden sollen. Häufig ist es notwendig, dass wir Verordnungen zur Korrektur zum Arzt zurückschicken müssen. Dazu sind wir verpflichtet, denn die Krankenkassen erstatten uns nur korrekt ausgefüllte Verordnungen.

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Terminvereinbarung


Telefonisch oder persönlich vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Wie Sie sicher festgestellt haben, bieten wir keine „starren“ Praxisöffnungszeiten an. Bezüglich der Behandlungszeiten richten wir uns gern nach Ihren Möglichkeiten. Sollte unser Telefon nicht besetzt sein, dann hinterlassen Sie bitte Ihre Rufnummer auf unserem Anrufbeantworter. Wir rufen Sie garantiert zurück!

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Terminabsage


TSollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen 24 Stunden vorher abzusagen. Unentschuldigt versäumte Termine oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine müssen wir Ihnen in Höhe der Verordnungsvergütung in Rechnung stellen.

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Behandlung


Zu Ihrem ersten Behandlungstermin bringen Sie bitte die Verordnung mit. Ein Handtuch erhalten Sie von uns. Zunächst erfrage ich alles Notwendige über Ihre Erkrankung bzw. Ihre aktuellen Beschwerden. Eine physiotherapeutische Befunderhebung schließt sich an. Ich informiere Sie dann über Ihre Behandlung und beantworte gern Ihre Fragen.

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Zuzahlung


Derzeit beträgt die Zuzahlung für Heilmittel 10,- € Rezeptgebühr je Verordnung sowie 10 % je Behandlung. Diese Gebühren werden mit der Krankenkasse verrechnet und sind keine Zusatzeinnahmen für die Praxis. Die Höhe der 10%igen Zuzahlung berechnet sich auf der Basis des Wertes der Verordnung. Beispiel: Verordnungswert 48,00 €, davon 10 % ergibt eine Zuzahlung von 4,80 € sowie die bereits erwähnte einmalig zu entrichtende Rezeptgebühr von 10,- €. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Entrichtung dieser Zuzahlung. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, gilt dies auch bei der Inanspruchnahme von Physiotherapie. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, um zu klären, ob und ab wann Sie eine Befreiung erhalten können. Kinder sind generell von der Zuzahlung befreit.

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Selbstzahlerleistungen


Sollten Sie im Anschluss an die Therapiefolge, die Ihnen Ihr Arzt verordnet hat, weitere Behandlungen wünschen, so ist dies auf der Basis der Selbstzahlung möglich. Sie benötigen dafür lediglich ein Empfehlungsschreiben Ihres Arztes, auf dem dieser dokumentiert, dass eine Fortführung einer bestimmten Therapie angezeigt ist. Völlig ohne ärztliche Verordnung können Sie beispielsweise Massagen in Anspruch nehmen. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen einen Beitrag zu Ihrer Beweglichkeit und Ihrer Gesundheit leisten. Sie können in unserer Praxis auch Geschenk-Gutscheine für alle Therapieformen erwerben.

Sollen aufgrund von bekannten oder akuten Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems oder anderer gesundheitlicher Störungen physiotherapeutische Leistungen privat bezahlt werden, bitten wir um eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung / Empfehlung für die entsprechende Therapie. Im Anschluss an eine Heilmittelverordnung kann die Therapie auf privater Basis fortgeführt werden.

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Preisliste


Folgt in Kürze...

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Wissenswertes und Interessantes


Massage statt Medizin Eine einzige Massage stärkt das Immunsystem und verringert Stress. Eine Massage steigert die Abwehrkräfte und verringert die Konzentration an Stresshormonen im Körper. Das haben US-Forscher in einer Studie gezeigt, in der sie Blutproben von Versuchsteilnehmern untersuchten, die über einen Zeitraum von 45 Minuten massiert worden waren. Dabei stellten sie erhöhte Mengen der für die Körperabwehr zuständigen weißen Blutkörperchen fest. Außerdem war der Anteil des Stresshormons Cortisol im Blut der Probanden verringert. Nach Ansicht der Wissenschaftler könnten Massagen zukünftig eine Rolle bei der Behandlung von Entzündungs- und Autoimmunerkrankungen spielen. Für die Studie unterzogen sich 29 Versuchsteilnehmer einer 45-minütigen Schwedischen Massage – der klassischen Form der Massage. Eine Kontrollgruppe, bestehend aus 24 Freiwilligen, wurde der Körper nur leicht berührt. Zum Zeitpunkt der Studie waren alle Teilnehmer zwischen 18 und 45 Jahre alt und sowohl geistig als auch körperlich gesund. Bevor die Probanden sich bei der Massage entspannen konnten, wurde ihnen ein intravenöser Katheter gelegt, um während der Massagesitzung Blutproben entnehmen zu können. Nach einer Ruhephase von 30 Minuten wurde den Freiwilligen vor Beginn der Massage Blut entnommen. Nach der von ausgebildeten Massagetherapeuten durchgeführten Sitzung entnahmen die Wissenschaftler weitere Blutproben sowohl eine Minute nach Beendigung als auch 5, 10, 15, 30 und 60 Minuten später. Dabei stellte sich heraus, dass eine einzige Massage schon einen messbaren Nutzen für den Massierten hat. Bei der Gruppe, die nach der klassischen Methode massiert worden war, stellten die Wissenschaftler um Mark Rapaport vom Cedars-Sinai Medical Center in Los Angeles im Vergleich zu der Kontrollgruppe eine erhöhte Anzahl an Lymphozyten fest. Diese zu den weißen Blutkörperchen zählenden Immunzellen patrouillieren unermüdlich den Körper auf der Suche nach schädlichen Eindringlingen wie Viren, Bakterien oder Giftstoffe. Darüber hinaus entdeckten die Forscher, dass das Stresshormon Cortisol in geringeren Mengen im Blut der Probanden zu finden war, die sich bei der schwedischen Massage entspannen konnten. Gleichzeitig verringerte sich die Menge des Hormons Arginin-Vasopressin im Blut, welches mit aggressivem Verhalten in Verbindung gebracht wird. In den USA sind Massagen äußerst beliebt, neun Prozent aller Erwachsenen gehen mindestens einmal im Jahr zu einer Sitzung. „Viele Menschen sehen eine Massage als Teil eines gesunden Lebensstils an“, erklärt Rapaport, „doch bis jetzt gab es keine physiologischen Beweise für eine Stärkung des Immunsystems.“ Die Wissenschaftler hoffen darauf, dass ihre Studie zukünftig Auswirkungen auf die Behandlung von Autoimmun- und Entzündungserkrankungen hat.

s Mark Rapaport (Cedars-Sinai Medical Center, Los Angeles) et al.: Journal of Alternative and Complementary Medicine, Online-Vorabveröffentlichung, doi:10.1089/acm.2009.0634dapd/wissenschaft.de - Gwydion Brennan

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